Honorare

Als Anwältin richten sich meine Honorare nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Bei Gerichtsverfahren bestimmt der jeweilige Geschäftswert, Streitwert oder Gegenstandswert die Kosten.

Für außergerichtliche Leistungen bemisst sich das Honorar nach Umfang und Schwere der anwaltlichen Bearbeitung, der Bedeutung der Sache und nach Ihrer finanziellen Situation.

Die Erstberatung eines Verbrauchers darf nach dem Gesetz max. EUR 190,– zzgl. Auslagen und USt betragen.
Eine abweichende Gebührenvereinbarung ist jedoch möglich. Fragen Sie mich gleich zu Beginn nach den voraussichtlichen Kosten in Ihrem speziellen Fall; ich erläutere sie Ihnen gerne kostenlos. Ich prüfe auch, ob ein Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe für Sie besteht.

Des Weiteren kümmere ich mich um die Kostendeckungszusage und um die gesamte Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.