Online-Scheidungen

Wenn Sie mindestens ein Jahr getrennt leben oder ein Härtefall vorliegt, dann läuft Ihre Scheidung in den folgenden drei Schritten ab:

Schritt 1
Sie füllen den Scheidungsantrag auf meiner Homepage kostenfrei und unverbindlich aus und senden ihn per Email, Post oder Fax an meine Kanzlei.
Ihre Daten werden zu jeder Zeit absolut vertraulich behandelt.
Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden nach Eingang eine Eingangsbestätigung und einen Kostenvoranschlag gratis.
Umfassendes Informationsmaterial, sowie eine Vollmacht und weitere Formulare bekommen Sie dann schnellstmöglich zur Verfügung gestellt.

Schritt 2
Senden Sie die unterschriebene Vollmacht sowie eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde und ggf. die Kopien der Geburtsurkunden der gemeinsamen minderjährigen Kinder an meine Kanzleiadresse.
Nach Ihren Angaben wird dann unverzüglich ein Scheidungsantrag erarbeitet und bei dem für Sie zuständigen Familiengericht eingereicht. Sie bekommen umgehend eine Kopie per Email. Nach Eingang vergibt das Familiengericht ein Aktenzeichen und fordert den Gerichtskostenvorschuss an.

Schritt 3
Sie zahlen direkt bei Gericht die Gerichtskosten ein oder stellen den Antrag zur Gewährung von Verfahrenskostenhilfe (von mir im Schritt 1 bereits übersandt), wenn Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sind, die Kosten des Rechtsstreits selbst zu tragen.
Sie erhalten einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich, sofern dieser stattfindet. Nach Einholung der Auskünfte der zuständigen Rentenversicherungsträger wird der Gerichtstermin bestimmt. Innerhalb von wenigen Minuten werden Sie dann geschieden.